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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1964 - III ZR 42/64   

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BGH, 03.11.1964 - III ZR 42/64 (https://dejure.org/1964,10787)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1964 - III ZR 42/64 (https://dejure.org/1964,10787)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1964 - III ZR 42/64 (https://dejure.org/1964,10787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 1306
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 21.06.2012 - 3 N 653/09

    Wiedereinsetzung in Ausschlussfrist bei ordnungsgemäßer

    der III. Zivilsenat an seiner früheren, gegenteiligen Auffassung, eine Wiedereinsetzung sei "der Rechtssicherheit halber" [Beschluss vom 3. November 1964 • III ZR 42/64 • , Juris, Rdn. 4] nicht möglich, nicht mehr festgehalten; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1967 • 1 BvR 282/65 •, a. a. O., Juris, s. dort insbes.
  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94

    Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der

    aa) Nach der zu § 244 ZPO ergangenen früheren Rechtsprechung des III. und des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Instanz mit Zustellung des Endurteils beendet mit der Folge, daß keine Unterbrechung des Verfahrens eintritt, wenn der Prozeßbevollmächtigte nach Zustellung des Urteils, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels oder Eintritt der formellen Rechtskraft verstirbt (BGHZ 23, 172, 173; Urteil vom 30. Mai 1958 - IV ZR 35/58 = LM ZPO § 244 Nr. 2; Beschluß vom 3. November 1964 - III ZR 42/64 = VersR 1964, 1306 - in diesem Fall war allerdings der Anwalt erst nach Ablauf der Berufungsfrist verstorben -).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist

    Der III. Zivilsenat hält auf Antrage an der In seiner Entscheidung vom 3. November 1964 (III ZR 42/64 = VersR 1964, 1306) vertretenen abweichenden Auffassung nicht fest.
  • BGH, 19.03.1965 - V ZB 10/64

    Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung

    Im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1964, III ZR 62/64, VersR 1964, 1306, ist einem solchen Versuch der Ausweitung grundsätzlich mit der zutreffenden Erwägung begegnet worden, die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO setze im Interesse der Rechtssicherheit der Möglichkeit, einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen, eine zeitliche Grenze; deshalb sei gegen ihre Versäumung Wiedereinsetzung unzulässig.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 139/64   

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https://dejure.org/1964,4795
BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 139/64 (https://dejure.org/1964,4795)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1964 - Ib ZR 139/64 (https://dejure.org/1964,4795)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1964 - Ib ZR 139/64 (https://dejure.org/1964,4795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 1306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 139/64
    War die Erwartung nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnten, daß die Armut in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan war, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (BGHZ 26, 99, 101) [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57].
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